Beeinflussung des Forschungs- und Wissenschaftsbetriebes von außerhochschulischen Einrichtungen

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Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit innerhalb- und außerhalb der Hochschule

Die Zielsetzung – das „Programm“ – des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit ist auf der Webseite unmittelbar und unmissverständlich prägnant formuliert.

Es tritt ein für Freiheit von Forschung und Lehre in Verbindung mit einer klaren Abgrenzung zur ideologischen, weltanschaulichen Begrenzung oder Instrumentalisierung von Forschung und Wissenschaft:
Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit ist ein Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit dem gemeinsamen Anliegen, die Freiheit von Forschung und Lehre gegen ideologisch motivierte Einschränkungen zu verteidigen und zur Stärkung eines freiheitlichen Wissenschaftsklimas beizutragen.
Wir widersetzen uns allen Bestrebungen, die Freiheit von Forschung und Lehre aus ideologischen Motiven einzuschränken.

Es wendet sich gegen eine direkte oder auch indirekte Beschränkung von wissenschaftlicher Arbeit und Forschung außerhalb der Regeln unseres Rechtsstaats:
Wir beobachten, dass die verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre zunehmend unter moralischen und politischen Vorbehalt gestellt werden soll. Wir müssen vermehrt Versuche zur Kenntnis nehmen, der Freiheit von Forschung und Lehre wissenschaftsfremde Grenzen schon im Vorfeld der Schranken des geltenden Rechts zu setzen. […] Damit wird der Versuch unternommen, Forschung und Lehre weltanschaulich zu normieren und politisch zu instrumentalisieren.

Es warnt vor der Einschränkung der Freiheit von Forschung und Wissenschaft vor dem Hintergrund von indirektem gesellschaftlichen oder auch direktem beruflichen Druck auf Forscher und Wissenschaftler:
Wer nicht mitspielt, muss damit rechnen, diskreditiert zu werden. Auf diese Weise wird ein Konformitätsdruck erzeugt, der immer häufiger dazu führt, wissenschaftliche Debatten im Keim zu ersticken.
Wenn Mitglieder der Wissenschaftsgemeinschaft aus Furcht vor den sozialen und beruflichen Kosten Forschungsfragen meiden oder sich Debatten entziehen, erodieren die Voraussetzungen von freier Wissenschaft.

Es will betroffene Forscher und Wissenschaftler schützen:
Schließlich unterstützt das Netzwerk Kolleginnen und Kollegen sowie all diejenigen, die sich Angriffen auf ihre Wissenschaftsfreiheit ausgesetzt sehen.

Dieses „Ethik- und Arbeitsprogramm“ wird vornehmlich bezogen auf Forscher und Wissenschaftler an Universitäten und Hochschulen. Das ist folgerichtig, hat sich das Netzwerk doch „aus der Hochschule heraus“ gegründet.
Jedoch: alle diese „Programmpunkte“ sind auch für Forschungs- und Wissenschaftsinstitutionen und deren Mitarbeiter außerhalb der Universitäten und Hochschulen von Bedeutung.
In diesem Bereich von Forschung und Wissenschaft erscheinen die Probleme beinahe noch virulenter als an einer Universität oder Hochschule, denn: die rechtliche Verankerung derartiger Institutionen ist eine andere als die der Universitäten und Hochschulen. Sie sind normalerweise Teil der Exekutive und stehen somit unmittelbar unter dem Einfluss der „Regierenden“ bzw. ihrer Ausführungsorgane – auf Bundesebene, auf der Ebene der Länder und auf kommunaler Ebenen.
Das betrifft sowohl die Inhalte von Forschung und Wissenschaft, als auch die Forscher und Wissenschaftler selber. Letztere sind dienstrechtlich unmittelbarer Teil von Exekutivorganen und somit dem Einfluss der „Regierenden“ unmittelbar ausgesetzt. Ihnen drohen bei „Zuwiderhandeln“ gegen oder „Missachtung“ von Anweisungen direkte disziplinarische Maßnahmen, die bis zum Verlust der beruflichen Existenz führen können.

Umso wichtiger ist es, sich im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit für die Probleme der Wissenschaftsfreiheit auch in diesem Bereich von Forschung und Wissenschaft zu engagieren. Eine Anregung dazu soll dieser Beitrag sein.

 

Außerhochschulische Einrichtungen

Neben den Universitäten und Hochschulen existieren weitere Institutionen, in denen Forschungsarbeit und wissenschaftliche Arbeit geleistet wird. Dabei handelt es sich einerseits um mehr oder weniger selbständige große Forschungseinrichtungen auf der Ebene des Bundes und der Länder, andererseits aber auch um in der Regel kleinere, in die Kommunalverwaltung eingegliederte Einrichtungen aus den Bereichen Bildung, Kultur und Erinnerung. Angesprochen sind hier die kommunalen Archive, Bibliotheken und Museen, die sogenannten ABD-Einrichtungen (Archive, Bibliotheken, Dokumentation) deren Arbeit den Geisteswissenschaften zuzurechnen ist. Mit diesen Einrichtungen auf der kommunalen Ebene beschäftigt sich dieser Beitrag.

Größe und personelle Stärke dieser Einrichtungen sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von einem „Ein-Mann“-Archiv bis zu einer Museumseinrichtung mit Personal im dreistelligen Bereich. Das Gros dieser Einrichtungen auf kommunaler Ebene dürften wohl Einrichtungen mit Personal im niedrigen zweistelligen Bereich sein. Die kommunalen Archive sind als Pflichtaufgabe der Kommunen anzusprechen und ihre Existenz ist in den Archivgesetzen der Länder festgeschrieben. Die anderen kommunalen ABD-Einrichtungen sind den „freiwilligen“ Aufgaben der Kommunen zuzurechnen. Es existieren in Deutschland ca. 1.500 kommunale Archive, gut 4.500 kommunale Bibliotheksstandorte (inklusive Zweigstellen) und etwas mehr als 2.600 kommunale Museen.

 

Wissenschafts- und Forschungsarbeit dieser Einrichtungen

Fünf unterschiedliche Bereiche von Forschung und Wissenschaft in den oder durch diese Einrichtungen lassen sich unterscheiden:

  1.  Wissenschaftliche Publikationen und Mitarbeit in wissenschaftlichen Organisationen durch das Personal. Bzgl. der Mitarbeit in Organisationen sind Wissenschaftliche Beiräte, Wissenschaftliche Kommissionen oder örtliche Wissenschaftsvereine als Beispiele anzusprechen
  2. Sammlungsgutimmanente Forschung, wie beispielsweise hilfswissenschaftliche Publikationen
  3. Ausstellungen, Bildungsarbeit, Vortragsveranstaltungen und Führungen
  4. Vor- und Unterstützungsarbeiten für z. B. universitäre Forschung
  5. Sammeln, ordnen, erschließen und nutzbar machen

Unabhängig davon, wie weit der Forschungsbegriff für diese Einrichtungen gefasst wird, baut er von unten nach oben aufeinander auf und zwischen den unterschiedlichen Stufen existieren Interdependenzen. In diesen Einrichtungen wird grundsätzlich, bleibend und unaufhörlich Forschung betrieben.
Ohne gesicherte Zahlen zugrunde legen zu können, deutet die schiere Menge an Einrichtungen an, dass zumindest quantitativ die Forschungs- und wissenschaftliche Arbeit der angesprochenen kommunalen Einrichtungen nach den Universitäten und Hochschulen in Deutschland die umfangreichste ist. Durch die inhaltliche und räumliche Nähe zum Bürger dürfte die Wirkung dieser Forschungs- und wissenschaftlichen Arbeit in der Bevölkerung groß sein.

 

Abhängigkeiten von Forschung und Wissenschaft innerhalb der Institutionenhierarchie

Mit den Abhängigkeiten der staatlichen Archive in Deutschland hat sich der Verfasser im Rahmen einer umfangreichen Forschungsarbeit bereits umfassend auseinandergesetzt.1

Da die Einrichtungen auf kommunaler Ebene verhältnismäßig klein und ihre wissenschaftliche Forschungsarbeit in der Wissenschaftslandschaft wenig auffällig sind, wird ihre institutionelle Einbettung kaum beachtet. Innerhalb der Verwaltungsstruktur sind die Einrichtungen Teile der unmittelbaren Verwaltung innerhalb der Exekutive. Ihre Stellung ist zudem gekennzeichnet durch rechtliche Unselbständigkeit und Abhängigkeit von ihrem Verwaltungsträger. Sie besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit. In die Kommunalverwaltung sind sie auf unterschiedliche Weise eingebettet. Sie unterstehen im weitesten Sinne jedoch allesamt sogenannten „politischen Beamten“ – Beigeordneten oder einem Landrat bzw. Oberbürgermeister.
Die Beigeordneten werden unter erheblichem Einfluss lokaler Politik bestimmt und stehen de facto in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den politischen Parteien, die sie bei ihrer Wahl durch den Stadtrat bzw. den Kreistag unterstützt haben. Nicht selten sind diese „politischen Beamten“ Mitglieder der sie unterstützenden Partei und nehmen auch regelmäßig an den Sitzungen der jeweiligen Stadtrats- oder Kreistagsfraktion dieser Partei teil. Durch ihr Dienstverhältnis autorisiert treffen sie Entscheidungen, erteilen Anweisungen und Verbote, ohne diese gegenüber den Mitarbeitern in den kommunalen ABD-Einrichtungen begründen zu müssen.
Die hier angesprochene Forschungs- und wissenschaftliche Arbeit der Kommunen steht so unter einem mittelbaren Einfluss der politischen Parteien, die in der jeweiligen Kommune die politische Mehrheit bilden und so über die Einsetzung der „politischen Beamten“ bestimmen und über deren Arbeit Kontrolle ausüben können.

Daher besteht oft keine Transparenz darüber, wer aus welchen Gründen welche Entscheidung getroffen hat. So kann beispielsweise im schlimmsten Falle eine Publikation von wissenschaftlicher Arbeit und von Forschungsergebnissen – gemeint sind hier sowohl schriftliche Publikationen als auch Ausstellungen und Bildungsveranstaltungen – verboten werden, ohne dass erkennbar ist, aus welchen Gründen und aus welchem Antrieb heraus dies geschieht. Ein solches Verbot wiederum hat, wegen der oben bereits beschriebenen inhaltlichen und räumlichen Nähe zum Bürger, unmittelbaren Einfluss auf die Bürgergesellschaft in Kreisen, Städten und kleineren kommunalen Einheiten. Die Wirkung derartigen Handelns trifft die Bürger direkt. Ob hier bereits über eine Form von „Wissenschaftsdirigismus“ oder „Wissenschaftszensur“ gesprochen werden muss, bleibt im Rahmen dieses Beitrags offen – wäre aber eine ausführliche wissenschaftliche Diskussion wert.

Eine Einflussnahme auf Forschungstätigkeiten und wissenschaftliche Arbeiten ist nicht nur denkbar, sondern Realität. Leider stehen betroffene Personen in der Regel in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber – entweder als Beamte oder als Angestellte. Aus diesem Grund sind sie in den seltensten Fällen bereit, jenseits des engeren Arbeitsbereichs über derartige Einflüsse zu sprechen. Es drohen ihnen dienstrechtliche Konsequenzen oder andere Unannehmlichkeiten. Sie sind bestrebt, ihre berufliche Existenz und ihre Familie zu schützen. So ist es schwer möglich, die Problematik empirisch zu fassen. Daher wird im Folgenden auf politikwissenschaftlich-theoretischer Ebene beleuchtet, welche Probleme auftreten könnten, ohne auf eine empirische Untersuchung oder einen konkreten Fall zurückzugreifen.

 

Einflussfaktoren auf und Formen von Beeinflussung von ABD-Einrichtungen

Einflussfaktoren auf die kommunalen ABD-Einrichtungen:

  •  politische Parteien über ihre Fraktionen im Kreistag/Stadtrat
  • „politische Beamte“ – gegebenenfalls instrumentalisiert durch die sie unterstützenden Parteien
  • Lokalpresse, die Druck auf politisch Handelnde oder Verwaltungspersonal ausübt
  • parteinahe „Bürgerorganisationen“ über ihre Kontakte zu Parteien und deren Fraktionen im Kreistag/Stadtrat

Diese Einflussfaktoren sind zudem miteinander kombinierbar. Die Aufzählung ist vermutlich nicht vollständig und bedarf einer Ergänzung.

Formen von und Beispiele für Beeinflussungsmöglichkeiten von Forschungstätigkeit und wissenschaftlicher Arbeit in kommunalen ABD-Einrichtungen:

Form

Beispiel

Haushalt und Personal – Kürzung und inhaltliche Steuerung von Finanzmitteln und Personal
Schwerpunktsetzung“ wissenschaftlicher Arbeit – Erteilung von Forschungs- und Wissenschaftsaufträgen

– Unterdrückung von selbstgestellten Forschungs- und Wissenschaftsarbeiten

– Verbot von Ausstellungen

– Verbot von Bildungsveranstaltungen

– Verbot von Publikationen

Behinderung wissenschaftlicher Arbeit – Genehmigungspflicht für Forschungs- und wissenschaftliche Publikationen

– Einflussnahme auf Publikationsvorhaben

– Einflussnahme auf Publikationsformen

– Einflussnahme auf Publikationswege

– Terminregime durch Vorgesetzte Stellen

Maßnahmen im Rahmen des Dienstverhältnisses – dienstliche Beurteilungen

– dienstrechtliche Untersuchungen

– Abmahnungen

– Arbeitsanweisungen

– Einfluss auf Personalakten

– Beeinflussung bei Beförderungen oder der Auswahl wissenschaftlichen Personals

Schikanöse“ Behandlungsformen und „Mobbing“ – persönliche Diskreditierungen durch öffentliche oder verwaltungsinterne Verunglimpfung von Personen

– Einflussnahme auf Presseberichterstattung

– Üble Nachrede z. B. in Gremien und in der Öffentlichkeit

– Unsinnige aber zeitraubende Anfragen zu banalen dienstlichen Vorgängen

– negative „Mundpropaganda“

– Ausgrenzung innerhalb und außerhalb der Einrichtungen

Auch diese Beeinflussungsfaktoren sind miteinander kombinierbar und ihre Aufzählung ist sicherlich unvollständig.

 

Wenige Möglichkeiten zur Verteidigung der Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit

Da die kommunalen ABD-Einrichtungen personell mehrheitlich kleine Organisationseinheiten sind, ist eine betroffene Person zunächst mehr oder weniger auf sich allein gestellt. In der Regel fehlt ein fachlich kompetenter Ansprechpartner in der näheren Umgebung oder gar in der gesamten Kommune. Das macht den Betroffenen zunächst einmal relativ wehrlos. Ihm bleiben wenige Möglichkeiten, sich gegen einen derartigen Einfluss auf seine Forschungsarbeit oder seine wissenschaftliche Tätigkeit zur Wehr zu setzen:

Erstens kann er in gewissen Fragen die in der betreffenden Kommunalverwaltung bestehende Organisationseinheit für Rechtsfragen – im Volksmund „das Rechtsamt“ – beteiligen. Allerdings sind hier dieselben dienstrechtlichen Abhängigkeiten gegeben wie bei dem Betroffenen selber und es ist mit wenig Unterstützung „gegen“ die von den „Verwaltungsspitzen“ ergriffenen Maßnahmen zu rechnen.

Zweitens steht jedem Mitarbeiter einer Kommunalverwaltung der Weg zum Personalrat offen. Dieser ist jedoch in Forschungs- und Wissenschaftsfragen kaum kompetent und gegebenenfalls auch gar nicht zuständig. Zumindest ist dem Verfasser bisher keine „Funktionsstelle“ in einem Personalrat bekannt, die sich mit „Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit“ beschäftigt. Auch das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW in seiner letztgültigen Fassung bietet nach einer ersten Durchsicht keine derartigen Möglichkeiten. Eine Überprüfung durch einen Fachjuristen wäre in dieser Frage allerdings hilfreich und notwendig. Jedoch kann der Personalrat bei einigen der oben aufgeführten Formen von Beeinflussungsmöglichkeiten eingreifen und heilend oder lindernd wirken, soweit die betroffene Person in ihren Rechten als Mitarbeiter betroffen ist.

Drittens besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Privat- oder des Dienstrechts. Dieser Weg kann jedoch mitunter für den Betroffenen teuer werden. Es ist angeraten, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um wenigstens materiell die Möglichkeit zu erhalten, sich wehren zu können. Jedoch schreckt eine angestellte oder beamtete, also abhängige Person nicht selten vor dem Schritt zurück, seinen Dienstherrn rechtlich zu belangen – aus Angst vor Konsequenzen und Repressionen oder aus mentalen Gründen.

 

Fazit und Verbesserungsvorschlag

In den zahlreichen ABD-Einrichtungen der Kommunen werden umfangreich Forschungs- und Wissenschaftsarbeiten durchgeführt. Aufgrund der Abhängigkeiten innerhalb der Institutionenhierarchie und der faktischen Einflussmöglichkeiten politischer Parteien und sie umgebender Kräfte bestehen viele Möglichkeiten, Forschungs- und Wissenschaftstätigkeiten zu beeinflussen. Opfer sind einerseits die freie Forschung und Wissenschaft, andererseits die Forscher und Wissenschaftler selber. Die Möglichkeiten, sich gegen diese forschungs- und wissenschaftsfeindlichen Beeinflussungen zu wehren, sind sehr begrenzt und oft ineffektiv.
Leidtragende ist zudem die Bürgergesellschaft, der gegebenenfalls „gelenkte“ und „gefilterte“ Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung vorgelegt werden, mit dem Ziel, sie zu manipulieren.
Für die Zukunft wäre es wichtig, die Forschungs- und wissenschaftliche Arbeit in den kommunalen ABD-Einrichtungen durch einen Kodex zu reglementieren und die Personalräte mit neutralen Ombudsmännern für Wissenschaftsfreiheit auszustatten, um in diesen Einrichtungen die wissenschaftliche Arbeit und die Forscher und Wissenschaftler selber vor einer Einflussnahme durch „die kommunale Politik“ effektiv schützen zu können. Ob dies durch eine Änderung der entsprechenden Gesetzgebung erfolgen sollte oder auf anderem Wege bewerkstelligt werden kann, erscheint diskussionswürdig.

 

von

Prof. Dr. Dr. Helge Kleifeld (Nationale Mirso-Ulugbek-Universität Usbekistan)

 

1 Archive und Demokratie. Demokratische Defizite der öffentlichen Archive im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Diss., Essen 2018; https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/user_upload/stadtarchiv/Archivfachliche_Beitr%C3%A4ge/Archivfachliche_Beitr%C3%A4ge_-_Beiheft_1_neu.pdf, Zugriff am 5. Mai 2024.