Weder auf sprachwissenschaftlicher noch psychologischer oder ethischer Grundlage hat sich bislang ein Konsens ergeben, welcher Form der sprachlichen Bezugnahme auf gemischtgeschlechtliche Personengruppen aus Gründen der Geschlechtergerechtigkeit der Vorzug zu geben wäre. Es kann deshalb nicht Sache der wissenschaftlichen und hochschulpolitischen Institutionen sein, in dieser offenen Frage Vorschriften zu erlassen.
Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit tritt dafür ein, dass niemandem eine als geschlechterinklusiv deklarierte Sprache aufgenötigt werden darf, die nicht den Regeln der deutschen Rechtschreibung entspricht.
Insbesondere darf niemand gezwungen werden,
- in wissenschaftlichen Publikationen,
- offizieller Korrespondenz,
- universitären Gremien und Internetauftritten,
- in Lehrveranstaltungen, akademischen Prüfungen
- sowie in Bewerbungs-, Berufungs- und Akkreditierungsverfahren
Formen geschlechterinklusiver Sprache zu verwenden.
Gleichzeitig soll jede und jeder nach eigener Fasson frei sein, solche Sprachformen zu verwenden.